Verleihbedingungen für Medien und Geräte
- Medien und Geräte aus dem Verleihbestand des Kreismedienzentrums Erding stehen Kindergärten, Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Landwirtschaftsschulen aus dem Landkreis Erding kostenlos zur Verfügung (Vereinen und Verbänden aus dem Landkreis Erding gegen eine geringe Verleihgebühr).
- Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder aber über unseren Internet Katalog bestellt werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.
- Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
- Für alle Bestellungen ist die Adresse der Schule (Kunden-Nummer) bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des Mediums sowie des gewünschten Termins.
- Der Benutzer versichert, dass er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der Medien und Geräte vertraut ist.
- Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen Medien und Geräte in Höhe des Neuwerts.
- Reparaturen dürfen nur von dem Kreismedienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
- Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Kreismedienzentrum vor.
- Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen Medien und Geräte.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Überspielen sämtlicher ausgeliehenen Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist.
- Für weitere Auskünfte steht das Kreismedienzentrum Erding gerne bereit